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Seit dem 01.01.2007 werden sowohl in den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union als auch in der Schweiz bei Kreditvergaben
der Banken auch an Privatleuten die verschärften Vorschriften
der sogenannten Basel II Verordnung angewendet.
Dies hat für die Betroffenen zur Folge dass eine Kreditvergabe
zur Finanzierung einer Ferienimmobilie an erhebliche Auflagen
zwingend gebunden und somit erschwert ist.
An diese gesetzliche „Fesselung“ sind die türkischen Banken
nicht gebunden.
Hier gelten noch die alten Bankvorgaben wie sie in der
Europäischen Union vor 2007 allgemein üblich waren.
Wir haben die Erfahrung gemacht dass dieser Umstand für einige
unserer Kunden eine willkommene Alternative zur bisherigen
Finanzierungen durch die eigene Hausbank darstellt
(Stichwort: Umrechnungskurs) bzw. eine Kreditvergabe erst
möglich macht.
Unsere Hausbank ist die in der Türkei schon vor Jahren, per
Gesetzesdiskret, zur Kreditvergabe an ausländische
Immobilieninverstoren ermächtigte und somit auch erfahrenste
Bank.
Die Deniz
Bank .
Anmerkung :
Der Terminus Basel II bezeichnet die Gesamtheit der
Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die
Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG
seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union für alle Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute) angewendet werden.
Während in der Schweiz die Umsetzung durch die FINMA geleitet
wird, erfolgt diese in Deutschland durch das Kreditwesengesetz,
die Solvabilitätsverordnung und die Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk). |